Pflegemarkt 2027: 3 Wege, wie dein Pflegedienst jetzt mehr Umsatz macht
Als Pflegeunternehmen jetzt gesund wachsen
Viele ambulante Dienste kennen das Muster: Kunden nehmen lieber Pflegegeld, als Sachleistungen zu buchen, und rufen nur das Nötigste ab. Ab 2027 dürfte sich dieser Effekt deutlich verstärken. Mehr Pflegegeld, weniger zweckgebundene Leistungen und höhere Hürden für Neuanträge treffen dich direkt im Umsatz.
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Ein großer Teil der Änderungen soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Noch ist es ein Entwurf, der sich im parlamentarischen Verfahren ändern kann. Die Richtung ist aber klar. In diesem Artikel erfährst du, was auf dich zukommt, und drei konkrete Wege, neue Erlösquellen aufzubauen, bevor die Reform greift.
Was der Entwurf vorsieht und was er für dich bedeutet
Das Pflegegeld steigt in allen Pflegegraden ab 2. Gleichzeitig gehen bisher getrennt finanzierte Leistungen in gemeinsamen Budgets auf.
| Pflegegrad | Heute | Geplant ab 2027 | Plus |
|---|---|---|---|
| 2 | 347 € | 380 € | 33 € |
| 3 | 599 € | 630 € | 31 € |
| 4 | 800 € | 890 € | 90 € |
| 5 | 990 € | 1.080 € | 90 € |
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat soll komplett entfallen. Stattdessen setzt die Regierung auf Beratung und Prävention.
- Pflegegrad 2 bis 5: Statt des Entlastungsbetrags gibt es ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € monatlich (bis zu 300 € für unter 25-Jährige). Es ist an anerkannte Angebote gebunden und nur nutzbar, wenn es vor Ort passende Angebote gibt.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Statt bis zu 3.539 € jährlich sollen bis zu 2.285 € zur Verfügung stehen, rechnerisch 1.254 € weniger.
- Neuanträge: Die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen steigen. Wer erstmals einen Antrag stellt, bekommt womöglich einen niedrigeren oder gar keinen Pflegegrad. Bestehende Einstufungen genießen Bestandsschutz.

Ricardo berät seit 2019 Pflegeunternehmen
Die Folgen für deinen Umsatz
Für Pflegebedürftige ist die Reform ein gemischtes Paket. Für ambulante Dienste fällt die Rechnung eindeutiger aus:
- Das Pflegegeld wird attraktiver. Der Anreiz, Leistungen bei dir zu buchen, wächst nicht. Weil für viele Haushalte zugleich die Kosten steigen, wird noch sparsamer gebucht.
- Der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 fällt weg. Für viele Dienste war er der Einstieg in die Kundenbeziehung, etwa über Hauswirtschaft oder Alltagsbegleitung. Ein Beispiel: Bei 40 Kunden, die den Betrag voll abrufen, fehlen rund 5.240 € im Monat, knapp 63.000 € im Jahr. Nur ein Teil dieser Kunden zahlt künftig selbst.
- Budgets werden kleiner und enger gebunden. Das Sozialraumbudget ist zweckgebunden, das Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege schrumpft.
- Der Nachschub an Neukunden wird dünner. Wenn Erstanträge schwerer zu einem Pflegegrad führen, kommen weniger Menschen ins System.
Drei Wege zu neuen Erlösquellen
Weg 1: Selbst- und Privatzahler gezielt gewinnen
In jeder Region gibt es Haushalte, für die Pflege keine Frage der Kassenbudgets ist: Menschen mit guter Rente, Vermögen oder zahlungsbereiten Kindern. Sie wollen Qualität, feste Bezugspersonen, Zuverlässigkeit und Leistungen über das Kassenübliche hinaus.
Mit Mundpropaganda oder einem Flyer im Wartezimmer erreichst du sie nicht. Sie informieren sich gründlich, vergleichen und entscheiden nach dem Gesamteindruck. Dafür brauchst du zwei Dinge:
- Einen starken Print-Auftritt mit hochwertigen Mailings, Broschüren und Anzeigen in passenden Medien. Print wirkt bei älteren Zielgruppen weiter und signalisiert Seriosität.
- Einen starken Online-Auftritt, denn oft entscheiden die Kinder, 45 bis 60 Jahre alt, berufstätig und am Smartphone unterwegs. Website, Bewertungen und Social Media müssen zeigen, wofür dein Dienst steht und was er kostet.
Bewährt hat sich das MAS-System, das Print und Online verzahnt, sodass gezielt kaufkräftiges Publikum angesprochen wird, statt Streuverluste zu produzieren. Privatzahler-Akquise ist dabei kein Nebenbei-Projekt. Sie braucht ein klares Angebot mit transparenten Preisen, eine Premium-Positionierung und eine Ansprache, die Vertrauen aufbaut, bevor das erste Gespräch stattfindet.
Weg 2: Arbeitgeber in der Region als Kunden gewinnen
Diesen Weg gehen bisher nur wenige Pflegedienste. In Unternehmen in deiner Umgebung arbeiten viele Menschen, die nebenbei Angehörige pflegen, oft ohne dass der Arbeitgeber davon weiß. Die Folgen spürt er trotzdem: Fehlzeiten, Teilzeitwünsche, Kündigungen und Leistungseinbußen bei erfahrenen Mitarbeitenden.
Hier setzt du an, mit Leistungen, die nicht über die Pflegekasse laufen:
- Pflegeberatung für Beschäftigte, etwa als feste Sprechstunde im Betrieb oder als Hotline für den Akutfall („Mein Vater ist gestürzt, was jetzt?").
- Vermittlung und Organisation von Pflege und Betreuung, damit Mitarbeitende schnell wieder arbeitsfähig sind.
- Kurzfristige Betreuung in Notfällen, wenn Angehörige wegen beruflicher Termine ausfallen.
Für Arbeitgeber ist das ein greifbarer Mitarbeiter-Benefit in Zeiten des Fachkräftemangels. Bestimmte Arbeitgeberleistungen zur Beratung und Vermittlung bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger sowie zur kurzfristigen Betreuung sind nach § 3 Nr. 34a EStG steuerlich begünstigt. Die Details klärt das Unternehmen mit seiner Steuerberatung.
Dein Vorteil: B2B-Verträge laufen meist monatlich oder jährlich pauschal, unabhängig von Pflegegraden und Kassenbudgets. Und jede Beschäftigte, der du hilfst, kennt deinen Dienst, wenn es in der Familie ernst wird.

Conesso GmbH fährt in die Einrichtungen vor Ort und verschafft sich einen eigenen Einblick
Weg 3: Online-Pflegeschulungen als zusätzliche Einnahmequelle
Dein Team hat Wissen, das viele dringend brauchen: Wie lagert man jemanden richtig um? Wie geht man mit Demenz um? Was ist bei der Begutachtung zu beachten? Wenn Leistungen gekürzt werden, übernehmen Familien mehr selbst und brauchen Anleitung.
Online-Schulungen haben einen großen Vorteil: Einmal produziert, lassen sie sich beliebig oft verkaufen, ohne zusätzlichen Personaleinsatz. Mögliche Formate:
- Videokurse für Angehörige, z. B. „Pflege zu Hause - die Grundlagen" oder „Demenz im Alltag", als Einmalkauf oder Abo.
- Live-Webinare mit Fragerunde zu aktuellen Themen wie der Pflegereform.
- Schulungspakete für Unternehmen, kombinierbar mit Weg 2.
- Fortbildungen für Pflege- und Betreuungskräfte, etwa für Alltagsbegleiter oder Quereinsteiger.

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Deine Checkliste bis Januar 2027
- Bestandskunden analysieren: Wie viele Kunden in Pflegegrad 1 nutzen den Entlastungsbetrag? Welcher Umsatzanteil könnte wegfallen?
- Abhängigkeit beziffern: Welcher Anteil deines Umsatzes kommt direkt oder indirekt aus Kassenleistungen?
- Selbstzahler-Angebot entwickeln: Pakete, Preise und ein Auftritt in Print und Online.
- Erste Unternehmen ansprechen: Liste regionaler Arbeitgeber erstellen und Gespräche mit Personalabteilungen führen.
- Schulungsidee festlegen: ein Thema, ein Format, ein Startdatum.
- Kunden aktiv informieren: Wer Bedarf hat, sollte einen Erstantrag noch vor Inkrafttreten der neuen Schwellenwerte stellen. Das hilft deinen Kunden und sichert dir Leistungsvolumen.
Fazit
Die Pflegereform 2027 wird viele Pflegebedürftige dazu bringen, ihr Geld noch stärker zusammenzuhalten. Wer fast ausschließlich vom Kassensystem lebt, wird das spüren. Du kannst gegensteuern: mit Selbst- und Privatzahlern, mit Arbeitgebern als neuen Kunden und mit Online-Schulungen als skalierbarer Einnahmequelle. Keiner dieser Wege ersetzt dein Kerngeschäft über Nacht. Zusammen machen sie deinen Dienst aber unabhängiger und krisenfester. Starte noch diese Woche mit Schritt 1 der Checkliste.
Steht das Pflegeneuordnungsgesetz schon fest?
Nein. Es ist ein Kabinettsentwurf vom 30. September 2026, der sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern kann. Bis zur Verabschiedung gelten die bisherigen Regelungen.
Verlieren Bestandskunden ihren Pflegegrad?
Nein, bestehende Einstufungen genießen laut Entwurf Bestandsschutz. Die höheren Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 betreffen Erstanträge.
Wie viel Umsatz kann durch den Wegfall des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 verloren gehen?
Bei 40 Kunden, die die 131 € voll abrufen, sind es rund 5.240 € im Monat und knapp 63.000 € im Jahr. Wie hoch der Verlust bei dir ausfällt, zeigt die Analyse deiner Bestandskunden.
Sind Pflegekurse nach § 45 SGB XI dasselbe wie Online-Schulungen für Selbstzahler?
Nein. Pflegekurse nach § 45 SGB XI finanziert die Pflegekasse und setzen eine entsprechende Vereinbarung voraus. Online-Schulungen für Selbstzahler und Unternehmen laufen unabhängig vom Kassensystem.