Pflegereform (PNOG) 2027: Diese Kürzungen treffen deine Patienten hart

Illustration zur Pflegereform PNOG 2027 zeigt Sorgen vieler Pflegedienste.

Die Pflegereform (PNOG)

Jeder Geschäftsführer aus der Pflege sollte unbedingt wissen welche Konsequenzen die Reform für seine Patienten haben könnte und wie sich das auf den Umsatz und Gewinn eines Pflegedienstes auswirkt und vor allem wie man sich dann strategisch aufstellen sollte. Versetze dich jetzt mal in die Situation deines Kunden:

Als Geschäftsführer eines Pflegedienstes kommst du an einer Frage nicht vorbei: Welche Konsequenzen könnte die Reform tatsächlich für deine Patienten? Und noch entscheidender: Was bedeutet das für Umsatz und Gewinn deines Unternehmens?
Wer hier nicht frühzeitig strategisch reagiert, gerät ins Hintertreffen.

Versetz dich jetzt einmal in die Situation deines Patienten:

Stell dir vor, du pflegst einen Angehörigen rund um die Uhr, organisierst dir mühsam eine Vertretung für den dringend nötigen Erholungsurlaub - und plötzlich wird dir genau diese Möglichkeit unter dem Deckmantel einer "Reform" entzogen. Genau das steht mit dem aktuellen Referentenentwurf zur Pflegereform ins Haus. Ab dem 1. Januar 2027, mit ersten Änderungen bereits ab November 2028, sollen bewährte Leistungen wie Pflegegeld, Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag komplett neu sortiert werden.

Pflegekraft überreicht einer älteren Dame Medikamente im Wohnzimmer.

Patientenversorgung

Klingt erstmal nach Modernisierung, ist aber bei genauerem Hinsehen vor allem eins: eine Sparmaßnahme mit weitreichenden Folgen für Millionen Familien. Wer sich schon einmal gefragt hat, wie stabil die häusliche Pflege in Deutschland eigentlich finanziert ist, bekommt hier eine ernüchternde Antwort. Denn die geplanten Änderungen greifen tief in die Struktur der Pflege durch Angehörige ein - und genau die leisten aktuell den Löwenanteil der Versorgung. Zeit, dass du verstehst, was auf dich zukommt, wenn du selbst pflegst oder in Zukunft pflegebedürftig wirst.

Die vier neuen Budgets: Was sich wirklich ändert

Der Entwurf wirft die bekannten Leistungen wie Pflegegeld, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Sachleistung und Verhinderungspflege komplett über Bord und packt alles in vier neue Budget-Töpfe:

  • Entlastungsbudget: Hier fließt das bisherige Pflegegeld hinein, zusammen mit den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln und der Verhinderungspflege.
  • Sachleistungsbudget: Entspricht im Wesentlichen der heutigen Sachleistung durch professionelle Pflegedienste.
  • Überbrückungsbudget: Soll die klassische Verhinderungspflege ersetzen - allerdings mit deutlich strengeren Regeln.
  • Sozialraumbudget: Fasst die bisherige Alltagsunterstützung, also den Entlastungsbetrag, neu zusammen.

Auf den ersten Blick wirkt das nach mehr Übersicht. Schaut man aber genauer hin, zeigt sich: Unter der neuen Verpackung verstecken sich handfeste Kürzungen.

Entlastungsbudget: Mehr Geld, aber weniger Leistung

Beim Entlastungsbudget, das künftig das Pflegegeld abbildet, gibt es tatsächlich eine kleine Erhöhung. Bei Pflegegrad 2 und 3 sollen es monatlich 39 Euro mehr geben, bei Pflegegrad 4 und 5 satte 89 Euro mehr. Klingt erstmal nach einer guten Nachricht - bis du merkst, was da alles mit reingepackt wurde.

Denn in genau dieses Budget wandern auch die Verhinderungspflege und die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Aktuell stehen dir dafür bis zu 3.539 Euro im Jahr für Verhinderungspflege sowie 42 Euro monatlich für Hilfsmittel zur Verfügung. Rechnest du das gegen die zusätzlichen 39 Euro im Monat auf, landest du klar im Minus.

Eine Flipchart zeigt die Worte 'Es ist eine Kürzung' in einem Besprechungsraum.

Fazit: Es ist eine Kürzung

Überbrückungsbudget: Private Vertretung fällt weg

Besonders hart trifft es die Verhinderungspflege selbst. Bisher konntest du dir bei Bedarf eine private Ersatzpflege organisieren, etwa wenn du selbst in den Urlaub fährst oder krank wirst. Genau diese Möglichkeit soll wegfallen. Stattdessen greift künftig nur noch das Überbrückungsbudget - und das ausschließlich über ambulante Pflegedienste oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen.

Das Problem: Fachkräftemangel ist längst Realität, Pflegedienste und Kurzzeitpflegeplätze sind ohnehin knapp. Über 60 Prozent der häuslich versorgten Pflegebedürftigen werden aktuell von privaten Personen gepflegt - genau diese Struktur wird durch die Reform ausgehebelt.

Hinzu kommt: Die Beträge für das Überbrückungsbudget werden auch noch halbiert. Bei Pflegegrad 2 und 3 sollen künftig nur noch 1.855 Euro - und das pro Halbjahr statt wie bisher als Jahresbetrag - zur Verfügung stehen. Schon der bisherige Betrag von 3.539 Euro reichte für die vollen acht Wochen Kurzzeitpflege oft nicht aus. Wie das mit der Hälfte funktionieren soll, bleibt offen.

Besonders kritisch wird es bei Menschen mit Demenz oder bei pflegebedürftigen Kindern, etwa aus dem Autismus-Spektrum. Diese Kinder brauchen oft Jahre, um Vertrauen zu vertrauten Bezugspersonen aufzubauen. Sie einfach in eine x-beliebige Kurzzeitpflegeeinrichtung zu geben, weil private Verhinderungspflege nicht mehr vorgesehen ist, geht komplett an der Lebensrealität vorbei.

Sozialraumbudget: Pflegegrad 1 verliert komplett

Auch der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich wird umgebaut - und dabei nach Alter gestaffelt. Wer unter 25 Jahre alt und pflegebedürftig ist, soll künftig 300 Euro monatlich erhalten, ab 25 Jahren nur noch 175 Euro. Nutzbar bleibt das Geld ausschließlich für anerkannte Alltagsunterstützung und Nachbarschaftshilfe.

Der größte Haken: Bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag komplett weg. Zusätzlich verschwindet die bisherige Möglichkeit, nicht genutzte Beträge in den Folgemonat zu übertragen. Was du in einem Monat nicht verbrauchst, ist einfach weg - keine Ansammlung mehr fürs ganze Jahr.

Leistung heuteBetrag heuteGeplante ÄnderungBetrag ab 2027
Pflegegeld (Grad 2/3)347 Euro/MonatEntlastungsbudget386 Euro/Monat
Verhinderungspflege3.539 Euro/JahrTeil des Entlastungsbudgetsentfällt separat
Entlastungsbetrag131 Euro/MonatSozialraumbudget175 bzw. 300 Euro/Monat
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1131 Euro/Monat-0 Euro

Rente, Beratung und Zugangshürden: Die versteckten Kürzungen

Neben den Budgets gibt es weitere Änderungen, die auf den ersten Blick unscheinbar wirken, aber erhebliche Auswirkungen haben.

Weniger Rentenpunkte für pflegende Angehörige

Wer weniger als 30 Stunden pro Woche arbeitet und daneben pflegt, bekommt aktuell Zuschüsse zur Rentenversicherung basierend auf einem Bemessungsbetrag von 100 Prozent. Künftig sollen es nur noch 70 Prozent sein - eine Kürzung um 30 Prozent bei den angerechneten Rentenpunkten.

Auch die sogenannte 99,9-Prozent-Rente, bei der man trotz vorzeitigem Renteneintritt durch geringfügige Weiterarbeit weiterhin Rentenpunkte sammeln konnte, soll bei Erreichen der Regelaltersgrenze gestrichen werden.

Beratungseinsätze und unabhängige Beratungsstellen vor dem Aus

Der bekannte Beratungseinsatz nach Hausbesuch soll zum 31.12.2027 komplett eingestellt werden. Stattdessen ist eine neue "Pflegebegleitung" vorgesehen, die vor allem Menschen mit Pflegegrad 1 unterstützen soll - allerdings rein beratend, ohne konkrete Hilfe bei Einkauf, Arztbesuchen oder Alltagsaufgaben.

Brisant dabei: Diese Pflegebegleitung soll bei den Pflegekassen angesiedelt sein, kann aber an Kommunen, Träger der Altenhilfe, Pflegedienste oder sogar unbekannte Dritte weitergereicht werden. Für unabhängige Beratungsstellen, die sich über Jahre ein Netzwerk und Vertrauen aufgebaut haben, bedeutet das faktisch das Aus - obwohl sie formal weiterbestehen könnten, fehlt ihnen die gesetzliche Arbeitsgrundlage.

Darstellung der Pflegegrade in Deutschland mit Beeinträchtigungen und Anforderungen.

Pflegegrad 1 bis 5

Höhere Hürden beim Pflegegrad-Zugang

Auch der Zugang zu einem Pflegegrad soll erschwert werden. Die Kriterien, nach denen Punkte vergeben werden, sollen wieder angehoben werden - um zwei bis drei Punkte in bestimmten Bereichen. Das reicht aus, damit etliche Menschen den Sprung in einen höheren oder überhaupt einen Pflegegrad nicht mehr schaffen.

Begründet wird das damit, dass die Kriterien in der Vergangenheit zu weich gefasst waren. Das Problem dabei: Pflegebedürftigkeit lässt sich nicht einfach wegdefinieren. Wird der Zugang erschwert, verlagert sich die Belastung nur zurück in die Familien - ohne dass sich am eigentlichen Bedarf etwas ändert.

Fazit: Jetzt ist der Moment, laut zu werden

Die geplante Pflegereform bringt zwar an einigen Stellen sinnvolle Ansätze wie die Pflegebegleitung oder mehr Fokus auf Prävention mit sich. Unterm Strich überwiegen jedoch klare Kürzungen, die vor allem pflegende Angehörige und ihre Familien hart treffen. Die Zusammenlegung von Leistungen in neue Budgets klingt nach Bürokratieabbau, bedeutet in der Praxis aber vor allem: weniger Geld, weniger Flexibilität und weniger Zugang zu dringend benötigter Unterstützung.

Wenn du selbst pflegst oder jemanden kennst, der betroffen ist, informiere dich jetzt genau über die geplanten Änderungen und sprich mit anderen Betroffenen darüber. Nutze die Möglichkeit zur Stellungnahme, solange der Entwurf noch nicht final beschlossen ist. Genau jetzt entscheidet sich, wie die häusliche Pflege in Deutschland in den kommenden Jahren aussehen wird.

Wann soll die neue Pflegereform in Kraft treten?

Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027, mit weiteren Anpassungen und Übergangsregelungen bis November 2028.

Was passiert mit der Verhinderungspflege genau?

Sie wird als eigenständige Leistung gestrichen und in das Entlastungsbudget beziehungsweise das neue Überbrückungsbudget integriert, wobei private Ersatzpflege dadurch stark eingeschränkt wird.

Fällt der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade weg?

Nein, nur bei Pflegegrad 1 entfällt er komplett. Für andere Pflegegrade wird er in das neue Sozialraumbudget überführt und nach Alter gestaffelt.

Wie wirkt sich die Reform auf die Rente pflegender Angehöriger aus?

Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen von 100 auf 70 Prozent des Bemessungsbetrags gekürzt werden, was zu spürbar weniger Rentenpunkten führt.

Kann ich als Betroffener noch Einfluss auf den Entwurf nehmen?

Ja, bis zur Stellungnahmefrist können Verbände, Beratungsstellen und Privatpersonen Rückmeldungen einreichen. Je mehr Stimmen sich melden, desto größer ist die Chance auf Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren.

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