PNOG: Aktueller Stand - Chancen für ambulante Dienste
Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz
So sicherst du Umsätze trotz Pflegereform - Chancen für ambulante Dienste
Einleitung
Die Pflegereform bringt für viele ambulante Dienste gleich zwei Seiten der Medaille: Einnahmequellen fallen weg, zugleich entstehen neue Leistungen für Akutsituationen. Wenn du jetzt systematisch analysierst und deine Angebote anpasst, kannst du den Übergang nicht nur überstehen, sondern neue Umsatzquellen erschließen.
In diesem Ratgeber zeige ich dir, worauf es konkret ankommt: Ich erkläre den aktuellen Verfahrensstand, die wichtigsten Änderungen bei Budgets und Leistungen und gebe dir einen praxisorientierten Fahrplan mit konkreten Schritten - von der Bestandsaufnahme bis zur Vertrags- und Personalplanung. So weißt du am Ende genau, was du sofort tun musst und was du für 2027/2028 planen solltest.
Was das PNOG für ambulante Dienste bedeutet
Kurzstand und Zeitplan
Das Kabinett hat den Entwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen. Das heißt: Der Gesetzentwurf ist auf dem Weg, aber noch nicht endgültig. Bundesrat, Bundestag und mögliche Änderungen folgen. Zieltermine aus dem Entwurf sind eng: Der Hauptteil soll zum 1. Januar 2027 gelten, der Anspruch auf Notdienstleistungen in Akutsituationen ab dem 1. Januar 2028 und die jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge ab 2029.

Ricardo Morote berät Pflegeunternehmen seit 7 Jahren
Kernänderungen in den Budgets
Mehrere bisher getrennte Einzelleistungen werden zu Budgets gebündelt. Das hat Folgen für Abrechnung, Angebot und Wettbewerbsfähigkeit.
| Bisher | Nach Kabinettsentwurf |
|---|---|
| Pflegesachleistung | Sachleistungsbudget: 890 € (PG 2), 1.590 € (PG 3), 2.090 € (PG 4), 2.530 € (PG 5) pro Monat |
| Pflegegeld | Entlastungsbudget: 380 / 630 / 890 / 1.080 € pro Monat |
| Entlastungsbetrag (131 €) | Sozialraumbudget: 175 € pro Monat (bis 25 Jahre: 300 €), nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag |
| Verhinderungspflege (eigene Leistung) | entfällt als eigene Leistung, nutzbar über die Budgets |
| Neu | Überbrückungsbudget: bis zu 2.285 € pro Kalenderjahr für Akut- und Überbrückungssituationen |
Diese Umstellung bedeutet für dich vor allem: Manche bisherigen Abrechnungskanäle entfallen oder ändern ihren Zweck, gleichzeitig gibt es ein klar benanntes Budget für Akutsituationen, das du nutzen kannst - wenn du dein Angebot sichtbar und vertraglich vorbereitet hast.
Das Überbrückungsbudget als neues Leistungsfeld
Das Überbrückungsbudget richtet sich an Pflegegrade 2 bis 5 und deckt Akut- und Überbrückungssituationen ab - etwa plötzlichen Ausfall der Hauptpflegeperson oder akute Überforderung. Es umfasst bis zu 2.285 € pro Kalenderjahr und kann Notdienste der ambulanten Pflege finanzieren.
Wichtig für dich:
- Für 2027 ist eine Übergangsregel vorgesehen: Zugelassene ambulante Dienste dürfen das Budget in Akutsituationen nutzen; Einsätze, die länger als drei Kalendertage dauern, brauchen Zustimmung der Pflegekasse.
- Ab 2028 besteht ein Anspruch auf Notdienstleistungen in der ambulanten Pflege, inklusive Tag-, Nacht- und Wochenendangeboten.
- Pflegekassen sollen ergänzende Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit Diensten schließen - wer früh ein tragfähiges Konzept hat, hat bessere Chancen auf Partnerverträge.
Beachte: Das Überbrückungsbudget ersetzt nicht zwangsläufig vorhandene Gelder wie die Verhinderungspflege - es kanalisiert sie neu. Neu ist ein klar definierter Titel für ein Angebot, das viele Dienste bisher nebenbei erbracht haben.

Gründer und Geschäftsführer von der Conesso GmbH, Ricardo Morote, steht oft auf Bühnen und hält Fachvorträge vor hunderten von Unternehmern aus der Pflege
Arbeitgeber-Pakete gewinnen an Gewicht
Das Sozialraumbudget ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag und ist laut Entwurf an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gebunden. Das schränkt für viele Dienste eine klassische Abrechnung der bisher genutzten Entlastungsleistungen ein.
Deshalb werden Arbeitgeber-Pakete zum strategischen Hebel: Unternehmen mit pflegenden Beschäftigten sind bereit, Unterstützungslösungen einzukaufen, weil das Thema Fachkräftesicherung für sie wichtiger wird. Employer-Angebote können Beratung, Akuthilfe oder Entlastungsleistungen umfassen und sind nicht an Kassentöpfe gebunden - damit werden sie zu einer relevanten Finanzierungsmöglichkeit.
Praktischer Fahrplan - was du jetzt tun solltest
1. Bestandsaufnahme und Szenarienrechnung
Analysiere deinen aktuellen Umsatz: Wie viel hängt an Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kunden mit Pflegegrad 1? Rechne mehrere Szenarien durch - moderater Verlust, starker Verlust, Optimierung über Arbeitgeber-Pakete und Akutangebote.
2. Zulassung, Verträge und Vergütung klären
Prüfe deine Zulassungsvoraussetzungen: Kann dein Dienst offiziell als Notdienst auftreten? Beginne Gespräche mit den regionalen Pflegekassen und bereite einen Mustervertrag sowie Vergütungsforderungen vor. Lass Vertragsentwürfe rechtlich prüfen.
3. Notdienst-Kapazität planen
Stelle Personal für Rufbereitschaft, Nacht- und Wochenenddienste sicher. Das erfordert Recruiting, veränderte Schichtmodelle und klare Notfall-Prozesse. Plane Frühschichten und Überlappungen, damit Einsätze zuverlässig abgedeckt sind.
4. Schnittstellen aktivieren
Baue Beziehungen zu Kliniken, Hausärzten, Pflegestützpunkten und Angehörigen aus. Diese Akteure sind deine wichtigsten Zuweiser für Akutfälle. Erstelle ein Kurzbriefing, das dein Angebot knapp erklärt.
5. Arbeitgeber-Pakete strukturieren
Definiere mehrere Paketgrößen, Preise und Kommunikationsmaterialien für Unternehmen. Investiere in eine einfache Landingpage und ein One-Pager-Angebot für Personalverantwortliche.
6. Kundenkommunikation
Erkläre bestehenden Kunden klar, wie sich Budgets ändern und was dein Dienst jetzt anbietet. Transparenz reduziert Abwanderung und baut Vertrauen auf.
7. Gehe jetzt in die Umsetzung
Halte mehrere Handlungspläne bereit und setze Prioritäten nach kurzfristigem Hebel und Umsetzungsaufwand.

Patienten Online gewinnen - Ein Kernthema von Ricardo Morote auf der Bühne
Do's & Don'ts
- Do: Baue ein prägnantes Notdienst-Angebot mit klarer Preisstruktur.
- Do: Suche früh das Gespräch mit den Pflegekassen.
- Don't: Verlasse dich allein auf die bisherigen Entlastungsumsätze.
- Don't: Plane Dienste ohne Personal- und Vergütungsstrategie.
Fazit
Die Reform bedeutet Umstellung, aber keine Einbahnstraße. Wer systematisch seine Zahlen kennt, Verträge und Notdienst-Kapazität vorbereitet und Arbeitgeber-Pakete anbietet, kann Umsatzausfälle abfedern und neue Märkte erschließen. Starte mit der Bestandsaufnahme und formuliere sofort mindestens ein Arbeitgeber-Paket und ein Notdienstangebot.
Probier das heute aus: Erstelle eine einfache Szenariorechnung für deine Einnahmen und formuliere in einer Seite, was dein Notdienst leistet und wie er abgerechnet wird.
Ist das PNOG schon Gesetz?
Der Entwurf ist vom Kabinett beschlossen, Bundesrat und Bundestag müssen noch beraten, Änderungen sind möglich.
Ab wann können Dienste das Überbrückungsbudget nutzen?
Nach dem Entwurf bereits in Akutsituationen ab dem 1. Januar 2027 als Übergangsregel; der Regelanspruch auf Notdienstleistungen gilt ab dem 1. Januar 2028.
Können Pflegedienste das Sozialraumbudget abrechnen?
Nach dem Entwurf ist das Sozialraumbudget an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gebunden und stellt für Pflegedienste keine automatische Abrechnungsoption dar; Landesrecht kann zusätzliche Regelungen vorsehen.
Was passiert mit der Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege entfällt als eigenständige Leistung und wird über die Budgets nutzbar bleiben.
Brauche ich dafür rechtliche Beratung?
Ja, Vergütungsvereinbarungen und Versorgungsverträge sollten rechtlich geprüft werden, bevor du verbindliche Vereinbarungen triffst.
Kontakt und Unterstützung
Conesso GmbH unterstützt ambulante Dienste bei Positionierung von Notdienst- und Akutangeboten, beim Aufbau von Arbeitgeber-Paketen, beim Recruiting für Nacht- und Wochenenddienste, sowie bei der Kommunikation mit Bestandskunden. Wenn du Unterstützung möchtest, nutze bitte die angegebenen Kontaktkanäle, um ein kurzes Erstgespräch zu vereinbaren.