Reicht die Beamtenpension wirklich aus?

Ein Finanzberater spricht mit einem Kunden über die Beamtenpension und mögliche Vorsorge im Ruhestand.

Reicht die Beamtenpension? | Oskar Rudolph | Rudolph Finanzkonzepte GmbH

Sicherer Job, sichere Pension so lautet das Versprechen, das viele mit dem Beamtenstatus verbinden. Und tatsächlich: Wer im Staatsdienst arbeitet, kann im Alter mit deutlich mehr Geld rechnen als ein Angestellter mit gesetzlicher Rente.

Trotzdem ist die Rechnung nicht so entspannt, wie sie auf den ersten Blick wirkt.

Denn selbst eine gute Beamtenpension kann den gewohnten Lebensstandard nicht immer halten. Damit du nicht erst im Ruhestand merkst, dass am Monatsende etwas fehlt, zeigt dir dieser Artikel, wie das Ruhegehalt berechnet wird, wann es greift und mit welchen privaten Bausteinen du Lücken schließt.

Die Beamtenpension: So funktioniert das Ruhegehalt

Wer zahlt und wovon hängt sie ab?

Egal ob du als Lehrer, Polizist oder bei der Feuerwehr arbeitest: Deine Pension, offiziell Ruhegehalt genannt, richtet sich nach deiner Besoldungsstufe und deinen Dienstjahren. Finanziert wird sie aus Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Anders als Angestellte zahlst du keine monatlichen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung der Staat kümmert sich um deine Versorgung im Alter.

Ein weiterer Vorteil: Die Beamtenpension deckt neben der Regelversorgung auch den Bereich der Zusatzversorgung ab. Unterm Strich bekommst du deshalb mehr Geld als ein Angestellter aus der Privatwirtschaft.

Eine Person prüft am Schreibtisch mit Taschenrechner, Unterlagen und Smartphone ihre Beamtenpension.

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Die wichtigsten Eckdaten

MerkmalRegelung
Mindestdienstzeitmindestens 5 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit
BerechnungsgrundlageVerdienst der letzten beiden Dienstjahre
Steigerungrund 1,8 % pro Dienstjahr
Höchstsatzca. 72 % des Bruttogehalts nach 40 Dienstjahren

Nach 40 Jahren ist Schluss mit der Steigerung: Der Höchstsatz von etwa 72 % wächst nicht weiter, auch wenn du länger arbeitest.

Private Vorsorge: So schließt du die Versorgungslücke

Warum die Pension oft nicht genügt

So wie die gesetzliche Rente vielen Angestellten nicht reicht, genügt auch die Beamtenpension nicht jedem. Wer seinen bisherigen Lebensstandard halten will, sollte zusätzlich vorsorgen. Drei Wege bieten sich an: die Riester-Rente, Rürup-Rente und das ETF Depot 

Die Riester-Rente

Mit Riester profitierst du von staatlichen Zulagen und zusätzlichen steuerlichen Vorteilen. Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Du zahlst mindestens 4 % deines Jahresbruttogehalts ein.
  • Die geförderte Obergrenze liegt bei 2.100 Euro pro Jahr.
  • Für jedes Kind kannst du nach Antragstellung eine Zulage erhalten.
Geldscheine liegen neben einem Taschenrechner – Symbol für die Berechnung der Beamtenpension.

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Die Rürup-Rente

Auch hier gibt es steuerliche Vorteile: Deine Beiträge werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch deine Steuerlast sinkt. Der absetzbare Anteil steigt jedes Jahr um 2 %, ab 2025 können die Beiträge zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden. Deshalb lohnt sich die Rürup-Rente vor allem für Beamte mit hohem Einkommen.

Riester oder Rürup?

  • Riester: passt, wenn du Zulagen nutzen möchtest, etwa durch Kinder.
  • Rürup: passt, wenn du viel verdienst und vor allem Steuern sparen willst.

Das ETF Depot

Investiere hier extrem Kostenschmal in weltweit gestreute ETFs, gerade in einem Versicherungsmantel liegt wahres Potenzial. 

Dieser kann dich langfristig dabei unterstützen massive Steuerersparnisse zu realisieren. 

Wenn du wissen willst, ob du bisher gut aufgestellt bist oder wie es um deine Altersvorsorge steht, dann melde dich auf: www.rudolph-finanzkonzepte.de

Fazit: Pension ist die Basis, nicht das Polster

Die Beamtenpension ist eine solide Grundlage, aber kein Garant für den gewohnten Lebensstandard. Rechne frühzeitig nach, was dir im Ruhestand tatsächlich bleibt, und entscheide dann, ob Riester oder Rürup deine Lücke schließen kann. Je früher du startest, desto besser. Mach noch diese Woche den Check und lass dir ein individuelles Angebot erstellen.

Ab wann habe ich Anspruch auf Ruhegehalt?

Du hast Anspruch, wenn du mindestens fünf Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit geleistet hast.

Wie hoch kann die Beamtenpension maximal sein?

Der Höchstsatz liegt bei etwa 72 % des Bruttogehalts und wird nach 40 Dienstjahren erreicht. Pro Jahr kommen rund 1,8 % hinzu.

Auf welcher Grundlage wird die Pension berechnet?

Maßgeblich ist dein Verdienst in den letzten beiden Dienstjahren.

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Vor allem für Beamte mit hohem Einkommen, weil sich die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge dann stärker auswirkt.

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