(UPDATE) PNOG-Reform: Was der Pflegegesetz-Entwurf für ambulante Dienste bedeutet
Nehme als Pflegedienst Einfluss auf PNOG
Stell dir vor, dein von dir privater inhabergeführter Pflegedienst darf plötzlich bestimmte Leistungen nicht mehr abrechnen, die Kommunen übernehmen die Beratung, die du früher gemacht hast und die Gehälter deiner Pflegekräfte wird schlechter refinanziert, obwohl du genauso viel arbeitest wie zuvor. Klingt nach einem schlechten Szenario? Genau das steht gerade als Referentenentwurf zur Pflegeneuordnung (PNOG) im Raum und es betrifft nicht nur die rund 16.000 ambulanten Pflegedienste in Deutschland, sondern auch Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Noch ist nichts final beschlossen. Genau das ist aber die gute Nachricht: Es gibt aktuell noch politischen Spielraum, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Wer jetzt versteht, was sich konkret ändern soll, kann sich rechtzeitig positionieren, Kunden und Mitarbeitende aufklären und über Verbände Einfluss nehmen, bevor der Gesetzestext in Stein gemeißelt wird. Genau dabei will dieser Artikel dir helfen.
Diese Änderungen kommen auf Pflegedienste zu
Sozialraumbudget statt Entlastungsleistungen
Die bisherigen Entlastungsleistungen sollen durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden - mit einem entscheidenden Haken: Ambulante Pflegedienste sollen von der Erbringung dieser Leistungen ausgeschlossen werden. Für viele Dienste bedeutet das den direkten Wegfall eines Geschäftsfelds, das bislang fest zum Angebot gehörte.
Verhinderungspflege wird zum Überbrückungsbudget
Die eigenständige Verhinderungspflege - bislang ein flexibler, verlässlicher Anspruch für Angehörige, die eine Auszeit brauchen - soll durch ein neues Überbrückungsbudget ersetzt werden. Problematisch dabei: Die Ansprüche werden teils halbiert. Wer nach einem Krankenhausaufenthalt auf eine ambulante Übergangsversorgung angewiesen ist, könnte plötzlich schlechter abgesichert sein als heute.
Pflegeberatung wandert zu den Kassen
Statt der ortsansässigen Pflegedienste sollen künftig die Pflegekassen die Beratungseinsätze übernehmen. Klingt zunächst nach einer organisatorischen Verschiebung, hat aber weitreichende Folgen: Dafür wären etwa 20.000 zusätzliche Pflegefachkräfte nötig - Personal, das der ohnehin knappen direkten Versorgung fehlen würde. Zusätzlich ist teilweise nur noch eine telefonische statt einer Vor-Ort-Beratung vorgesehen.

Ungleichheit im Gesundheitswesen: (KI-generiertes Bild)
Ungleiche Refinanzierung der Gehälter
Seit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vom 10. Juli werden tarifgebundene Träger bei Gehaltssteigerungen besser refinanziert - unabhängig davon, ob nicht-tarifgebundene Träger ihre Mitarbeitenden auf demselben Niveau bezahlen. Das schafft eine strukturelle Wettbewerbsverzerrung zulasten privater Dienste, die über 60 Prozent Marktanteil in der Langzeitpflege halten.
Das strukturelle Problem
Bisher konnten private, nicht-tarifgebundene Pflegedienste bei den Gehältern relativ gut mit Kliniken und tarifgebundenen Trägern mithalten – die Löhne z.B. in Schleswig-Holstein liegen bei knapp über 27 €/Std. für Fachkräfte. Durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz öffnet sich künftig aber eine strukturelle Gehaltsschere: Tarifgebundene Träger und Kliniken können Gehaltssteigerungen einfacher refinanzieren, private Dienste hinken bei gleicher Bezahlung wirtschaftlich hinterher. Das bedeutet praktisch:
- Ambulante Dienste geraten mittelfristig ins Hintertreffen, wenn sie mit Klinikgehältern mitziehen wollen.
- Gehalt als klassisches Hauptargument im Recruiting verliert an Zugkraft – nicht weil es unwichtig wird, sondern weil der Abstand zur Konkurrenz kleiner wird oder sich sogar umkehrt.
- Genau in dem Moment, in dem der Fachkräftemangel weiter zunimmt, verschlechtert sich die Wettbewerbsposition der privaten Dienste bei genau dem Faktor, der bisher am einfachsten zu kommunizieren war.
Was diese Änderungen für deine Kunden, dein Personal und dein Umsatz bedeuten
Kunden drohen im Regen zu stehen
Rechne es dir einmal durch: Im Schnitt 131 Euro pro Monat und Kunde für Haushaltshilfe und ähnliche Leistungen müssten künftig privat bezahlt werden. Für viele Familien ist das schlicht nicht drin - mit dem Risiko, dass Pflegebedürftige verwahrlosen, weil niemand mehr regelmäßig nach dem Rechten sieht. Auch die Tagespflege wird unattraktiver: Unterkunft und Verpflegung, bisher teilweise über den Entlastungstopf finanziert, müssten künftig komplett selbst getragen werden.
Pflegende Angehörige tragen die Hauptlast
Wenn die Verhinderungspflege wegfällt, ziehen sich pflegende Angehörige noch stärker aus Beruf und Freizeit zurück. Besonders bitter: Zusätzlich sind bis zu 30 Prozent weniger Rentenanwartschaft vorgesehen. Wer sich um Familie kümmert, wird also doppelt bestraft - einmal durch fehlende Entlastung, einmal durch finanzielle Einbußen im Alter.
Die Rechnung mit den Personalschlüsseln geht nicht auf
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt die Schieflage: 146 Euro pro Pflegebedürftigem, multipliziert mit 5,16 Millionen Menschen, ergibt rund 560 Millionen Euro. Das reicht aber nur für etwa 6.000 bis 8.000 Vollzeitstellen. Macht man die Gegenrechnung, kommen auf einen Pflegebegleiter 650 bis 850 Pflegebedürftige. Das ist keine Beratung mehr, das ist Verwaltung im Minutentakt.
Fachkräfte wandern ab, Kunden wandern ins Krankenhaus
Weil Krankenhäuser und tarifgebundene Träger Gehaltssteigerungen besser refinanzieren können, drohen private Pflegedienste ihr Personal zu verlieren. Gleichzeitig führt eine fehlende ambulante Absicherung nach der Krankenhausentlassung dazu, dass mehr Menschen länger oder häufiger stationär versorgt werden müssen - teurer für alle und genau das Gegenteil vom Grundsatz „ambulant vor stationär".
| Bereich | Konkrete Auswirkung |
|---|---|
| Umsatz | Wegfall der Entlastungsleistungen und Beratungseinsätze als Kundenbindung |
| Personalkosten | Schlechtere Refinanzierung für nicht-tarifgebundene Dienste trotz gleichem Gehaltsniveau |
| Personalbindung | Höheres Abwanderungsrisiko durch Arbeitsverdichtung und Stress |
| Wachstum | Weniger Neuaufnahmen, engere Versorgungsgebiete, kürzere Touren |
Was du jetzt konkret tun kannst
Solange der Entwurf noch nicht verabschiedet ist, lohnt es sich, aktiv zu werden statt abzuwarten. Diese Punkte solltest du im Blick haben:
- Setz dich dafür ein, dass ambulante Pflegedienste als wohnortnahe, qualifizierte Anbieter am Sozialraumbudget beteiligt bleiben.
- Fordere den Erhalt der Verhinderungspflege als eigenständigen, flexiblen Anspruch.
- Mach dich stark für eine Finanzierung, die ambulante Dienste und Tagespflege für Kunden bezahlbar hält.
- Plädiere dafür, bestehende Beratungsstrukturen nach § 37.3 zu entbürokratisieren und weiterzuentwickeln, statt sie komplett zu ersetzen - eine neue Pflegebegleitung sollte höchstens ergänzen.
- Verlange Gleichbehandlung aller Leistungserbringer bei der Refinanzierung, unabhängig von formaler Tarifbindung.
- Fordere eine vollständige, transparente Refinanzierung der Personalkosten von der Politik ein.
- Kläre Kunden, Angehörige und die Öffentlichkeit aktiv auf und bring dich über Berufsverbände wie den BPA ein.

Jetzt laut werden um schlimmeres zu vermeiden! (KI-generiertes Bild)
Was passiert, wenn sich nichts ändert?
Bleibt der Entwurf unverändert, zeichnet sich ein klarer Zeitplan ab: Ab 2027 droht eine Beratungslücke, bis neue Kassenstrukturen überhaupt aufgebaut sind. Die neue Pflegebegleitung soll erst ab 2028 starten - mit noch völlig unklarer Struktur. Und mittelfristig ist eine Marktbereinigung bei privaten, nicht-tarifgebundenen Trägern zu erwarten, im schlimmsten Fall bis hin zu Insolvenzen.
Fazit: Jetzt handeln, solange es noch geht
Der PNOG-Entwurf ist kein Naturgesetz, sondern ein Vorschlag - und genau deshalb lohnt sich der Einsatz jetzt besonders. Wer als Pflegedienst betroffen ist, sollte nicht abwarten, bis die Regelungen in Kraft treten, sondern jetzt informieren, vernetzen und über Verbände Druck aufbauen. Beobachte in deinem eigenen Umfeld, welche Kunden besonders unter dem Wegfall der Entlastungsleistungen leiden würden, und sprich das aktiv an - bei Angehörigen, in der Politik, in deinem Verband. Genau diese Stimmen können jetzt noch etwas bewegen.
Was ist der Unterschied zwischen Referentenentwurf und Gesetz?
Ein Referentenentwurf ist ein erster Vorschlag aus einem Ministerium, der noch verändert, diskutiert und letztlich im parlamentarischen Verfahren beschlossen oder verworfen werden muss - er ist also noch keine geltende Rechtslage.
Ab wann würden die PNOK-Regelungen greifen?
Nach aktuellem Stand drohen ab 2027 Lücken in der Beratung, während die neue Pflegebegleitung erst ab 2028 mit noch unklarer Struktur starten soll.
Warum sind private Pflegedienste besonders betroffen?
Weil sie über 60 Prozent Marktanteil in der Langzeitpflege halten, aber laut aktuellem Entwurf bei der Refinanzierung von Gehaltssteigerungen gegenüber tarifgebundenen Trägern benachteiligt würden.
Was können Angehörige jetzt schon tun?
Sich frühzeitig über mögliche Leistungskürzungen informieren, mit dem eigenen Pflegedienst sprechen und sich gegebenenfalls über Verbände oder politische Vertreter für den Erhalt bestehender Ansprüche einsetzen.
Bedeutet die Reform automatisch weniger Qualität in der Pflege?
Nicht automatisch, aber die geplanten Personalschlüssel in der Beratung und der Wegfall der Vor-Ort-Besuche bergen ein erhebliches Risiko, dass wichtige Beobachtungen und persönliche Betreuung verloren gehen.