Wenn der Anreiz fehlt: Wie das GKV-Spargesetz die Anrufflut in Praxen verstärkt

Weniger Anreiz, weniger Termine – aber das Telefon klingelt weiter.

Weniger Anreiz, weniger Termine – aber das Telefon klingelt weiter.

Du hast in den letzten Jahren Extratermine über die Terminservicestelle angeboten – aus Überzeugung, aber auch, weil es sich finanziell gelohnt hat. Jetzt kommt die Nachricht: Diese Vergütung fällt weg. Das GKV-Spargesetz streicht ab 2027 die extrabudgetäre Bezahlung für TSVG-Termine. Was viele Praxisinhaber jetzt fragen: Was passiert mit den Patienten, die bisher über 116117 zu mir kamen? Und vor allem: Was bedeutet das für mein Telefon?

Die Antwort ist unbequem, aber vorhersehbar. Die Patienten verschwinden nicht – sie rufen direkt an. Wer jetzt kein System hat, das diese Anrufflut strukturiert auffängt, wird den Druck direkt am Empfang spüren.

Was sich ab 2027 ändert – und was das für dich bedeutet

Der Stand der Dinge: Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die Abstimmung im Bundestag ist vor der Sommerpause 2026 geplant, das Inkrafttreten für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Das Gesetz ist also noch nicht in Kraft – aber die Richtung ist klar.

Was konkret wegfällt: Die extrabudgetäre Vergütung für Behandlungen in TSVG-Konstellationen wird gestrichen. Das betrifft Termine über die Terminservicestelle (116117), Hausarzt-zu-Facharzt-Vermittlungen und offene Sprechstunden. Auch Zuschläge für kurzfristige Psychotherapien und die elektronische Patientenakte fallen weg.

Der Hintergrund: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte seit 2019 Praxen finanziell belohnen, die kurzfristig mehr Termine anbieten. Laut Bundesrechnungshof entstanden dadurch bis Mitte 2024 Mehrausgaben von 2,9 Milliarden Euro. Jetzt wird dieser Anreiz gestrichen – und mit ihm die wirtschaftliche Grundlage für viele Extratermine.

Was die KBV warnt – und warum du das ernst nehmen solltest

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss Position bezogen: „Wenn die Mittel für die ambulante Versorgung gekürzt werden, müssen die Praxen ihr Angebot entsprechend anpassen." Die KBV rechnet mit rund 46 Millionen Behandlungsfällen, die durch die Sparmassnahmen nicht mehr finanziert werden – davon allein 16,6 Millionen in der Hausarztmedizin.

Das ist keine Drohkulisse, sondern schlichte Mathematik. Wenn der Anreiz fehlt, Extratermine anzubieten, werden Praxen ihre Kapazitäten anpassen. Die Terminservicestelle wird weniger vermitteln können. Und die Patienten, die bisher über 116117 einen Termin bekommen haben, suchen alternative Wege – der direkteste davon: dein Praxistelefon.

Die Anrufwelle kommt – ob du sie erwartest oder nicht

Stell dir eine allgemeinmedizinische Praxis vor, die bisher regelmäßig offene Sprechstunden über die Terminservicestelle angeboten hat. Mit Wegfall der Vergütung wird dieses Angebot reduziert. Die Patienten, die über 116117 keinen Termin mehr bekommen, rufen direkt an – zu Stoßzeiten, wenn das Team ohnehin ausgelastet ist.

Dieses Szenario ist keine Spekulation, sondern die unmittelbare Konsequenz der angekündigten Regelung. Du kannst diese Entwicklung nicht verhindern – aber du kannst dich darauf vorbereiten.

Die natürliche Reaktion vieler Praxen: Kapazitäten reduzieren, Terminangebot einschränken, sich auf das Wesentliche konzentrieren. Das ist nachvollziehbar. Aber es löst nicht das Problem am Telefon. Im Gegenteil: Je weniger Termine du über externe Kanäle anbietest, desto mehr Patienten versuchen es auf direktem Weg.

An der Rezeption: Während die MFA telefoniert, wartet der nächste Patient.

An der Rezeption: Während die MFA telefoniert, wartet der nächste Patient.

Zwei Wege, mit der neuen Lage umzugehen

Weg 1: Die Last auf das Team schieben
Du reduzierst das Terminangebot, nimmst weniger TSVG-Termine an – und deine MFAs fangen die Anrufe ab. Mehr Frust bei Patienten, mehr Druck im Team, mehr ungefilterte Anfragen, die Zeit kosten, die du nicht hast.

Weg 2: Das Telefon zur geordneten Eingangsschleuse machen
Du nutzt ein System, das eingehende Anrufe qualifiziert, Dringendes priorisiert, Routineanliegen selbständig entgegennimmt und dem Team nur übergibt, was echte Aufmerksamkeit braucht. Das Telefon bleibt erreichbar – aber strukturiert, entlastet, ohne dein Team zu überfordern.

Genau hier setzt die KI-Rezeption von KINAQ an. Sie übernimmt die erste Qualifikation eingehender Anrufe, nimmt Standardanliegen entgegen und leitet medizinisch relevante Anfragen gezielt weiter. Das System ersetzt keine MFAs, sondern entlastet sie von Routinekommunikation. Die Entscheidung bleibt immer beim medizinischen Fachpersonal – die KI schafft nur den Raum dafür, dass diese Entscheidungen konzentriert getroffen werden können.

Was du jetzt tun kannst

Das Gesetz tritt frühestens 2027 in Kraft – aber die Vorwirkung kannst du bereits jetzt antizipieren. Praxen, die sich frühzeitig auf die neue Lage einstellen, haben einen entscheidenden Vorteil: Sie behalten die Kontrolle über ihre Erreichbarkeit, statt von der Anrufflut überrollt zu werden.

Konkrete Schritte, die jetzt Sinn machen:

  • Analysiere dein aktuelles Terminangebot: Wie viele TSVG-Termine bietest du an? Wie viele Patienten kommen über 116117 zu dir?
  • Rechne durch, was wegfällt: Welche Vergütung entfällt ab 2027? Wie verändert sich deine wirtschaftliche Situation?
  • Prüfe dein Telefonaufkommen: Wie viele Anrufe kommen heute schon? Wie viele davon sind Routineanfragen, die strukturiert abgefangen werden könnten?
  • Überlege, wo du Entlastung schaffen kannst: Welche Prozesse kosten heute schon unnötig Zeit? Wo könnte Digitalisierung wirklich helfen – statt nur neue Pflichten aufzuladen?

Für die konkrete Bewertung deiner Situation bietet KINAQ ein unverbindliches Erstgespräch an. Keine Standardlösung, sondern eine individuelle Einschätzung, die auf deine Praxis zugeschnitten ist.

Strukturierte Übergabe statt Dauerklingeln – so sieht echte Entlastung aus.

Strukturierte Übergabe statt Dauerklingeln – so sieht echte Entlastung aus.

Fazit: Die Vergütung fällt weg – aber die Patienten nicht

Das GKV-Spargesetz nimmt Praxen einen finanziellen Anreiz, den viele in den letzten Jahren genutzt haben. Das ist ärgerlich, aber es ist auch Realität. Entscheidend ist jetzt, wie du darauf reagierst.

Du kannst abwarten und hoffen, dass sich die Anrufflut in Grenzen hält. Oder du kannst jetzt ein System aufbauen, das dein Team entlastet, deine Erreichbarkeit sichert und dir die Kontrolle über deine Ressourcen zurückgibt.

Die Patienten werden weiterhin Termine brauchen. Die Frage ist nur, ob du ihre Anfragen strukturiert auffängst – oder ob dein Team jeden einzelnen Anruf händisch bearbeiten muss. Wer jetzt vorausschauend plant, wird 2027 nicht von der Entwicklung überrascht.

KINAQ Solutions – Weil jede Praxis echte Entlastung verdient.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Das Gesetz ist zum Redaktionszeitpunkt noch nicht verabschiedet. Stand: Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026, Abstimmung im Bundestag vor der Sommerpause 2026 geplant, Inkrafttreten ab 1. Januar 2027 vorgesehen.

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